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   BSG, 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75   

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https://dejure.org/1978,12429
BSG, 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75 (https://dejure.org/1978,12429)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75 (https://dejure.org/1978,12429)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 (https://dejure.org/1978,12429)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Der Arbeitnehmer muß unter diesen Umständen nur im übertragenen Sinne Alg erstatten (vgl BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 225 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 19; SozR 3-4100 § 117 Nrn 5 und 6); die (zusätzliche) rückwirkende Aufhebung der Alg-Bewilligung ist deshalb weder erforderlich noch gerechtfertigt (BSGE 60, 168, 172 = SozR 4100 § 117 Nr. 16; BSGE 67, 221, 223 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 3; BSGE 72, 111, 116 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 9; BSG SozR 4100 § 117 Nrn 18, 19, 20 und 22; BSG SozR 3-4100 § 117 Nr. 7; BSG, Urteile vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - und vom 11. November 1993 - 7 RAr 94/92 -, beide unveröffentlicht).
  • BSG, 27.04.2010 - B 8 SO 2/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - öffentlich-rechtliche

    Vergleichbare gesetzliche Regelungen fanden bzw finden sich - allerdings beschränkt auf die Fälle der Zahlung mit befreiender Wirkung an den Alg- bzw Alhi-Empfänger - in § 117 Abs. 4, § 140 Abs. 2 AFG (bis 31.12.1997), § 203 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) in der bis 31.12.2004 geltenden Fassung, § 140 Abs. 4 SGB III in der bis 31.3.1999 geltenden Fassung, § 143 Abs. 3 und § 143a Abs. 4 SGB III. Bei all diesen Normen standen der öffentlich-rechtliche Charakter sowie die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsakten nie in Frage (zB: BSGE 52, 47 = SozR 4100 § 117 Nr. 7; BSG, Urteil vom 20.6.1978 - 7/12/7 RAr 126/75; vgl auch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 143 RdNr 130 ff mwN, Stand Februar 2004) .
  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 4/85

    Minderung der Anspruchsdauer - Arbeitslosengeld - Bundesanstalt für Arbeit

    bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) für den Fall, daß der Empfänger des Alg später Arbeitsentgelt erhalten hatte, die Rückzahlungspflicht des Empfängers vorgesehen, ohne daß der Bewilligungsbescheid aufzuheben war (Urteil des Senats vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 -).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 108/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach § 117 Abs. 2 AFG

    Selbst wenn die Beklagte vom Alg-Empfänger das Alg erstattet verlangt, weil das Arbeitsentgelt trotz des Übergangs des Anspruchs auf die Beklagte an den Arbeitslosen gelangt ist, setzt dies nicht die Aufhebung der Alg-Bewilligung voraus, wie der Senat zu dem früheren § 152 Abs. 2 AFG (in der ursprünglichen, bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) entschieden hat (Urteil vom 20. Juni 1978 7/12/7 RAr 126/75 = DBlR der BA Nr. 2360a zu § 152 AFG).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 16/86

    Arbeitslosengeld

    Selbst wenn die Beklagte vom Alg-Empfänger das Alg erstattet verlangt, weil das Arbeitsentgelt trotz des Übergangs des Anspruchs auf die Beklagte an den Arbeitslosen gelangt ist, setzt dies nicht die Aufhebung der Alg-Bewilligung voraus, wie der Senat schon zu § 152 Abs. 2 AFG (in der ursprünglichen, bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) entschieden hat (Urteil vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - DB 1 R der BA Nr. 2360a zu § 152 AFG).
  • BSG, 16.02.1983 - 7 RAr 90/81

    Rückforderung von Förderbeiträgen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

    Setzt dagegen die Rückforderung die Aufhebung der Bewilligung nicht voraus, ist eine Aufhebung der Bewilligung allein wegen der Rückforderung nicht anzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 -), wie das auch hier der Fall ist.
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80

    Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung

    Grundsätzlich ist die Feststellung des wirklichen, inneren Willens durch die Vordergerichte eine tatsächliche Feststellung, an die das Revisionsgericht gemäß § 163 SGG gebunden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 - Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, § 162 Anm. 2, S. 111/80-93; Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, § 133 Anm. 1 b).
  • BSG, 09.08.1990 - 7 RAr 104/88
    Selbst wenn die Beklagte vom Alg-Empfänger Beträge in Höhe des gezahlten Alg erstattet verlangt, weil das Arbeitsentgelt trotz des Übergangs des Anspruchs auf die Beklagte an den Arbeitslosen gelangt ist, setzt dies nicht die Aufhebung der Alg-Bewilligung voraus, wie der Senat zu dem früheren § 152 Abs. 2 AFG (in der ursprünglichen, bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) entschieden hat (Urteil vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 -).
  • BSG, 15.06.1988 - 7 RAr 54/86

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Revision

    Selbst wenn die Beklagte vom Alg-Empfänger das Alg erstattet verlangt, weil das Arbeitsentgelt trotz des Übergangs des Anspruchs auf die Beklagte an den Arbeitslosen gelangt ist, setzt dies nicht die Aufhebung der Alg-Bewilligung voraus, wie der Senat zu dem früheren § 152 Abs. 2 AFG (in der ursprünglichen, bis zum 31. Dezember 1980 geltenden Fassung des Gesetzes) entschieden hat (Urteil vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 = DBlR der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 2360a zu § 152 AFG).
  • BSG, 14.06.1988 - 7 RAr 57/87
    Bereits der bis zum 31. Dezember 1980 geltende § 152 Abs. 2 AFG hatte für den Fall, daß der Alg-Empfänger später Arbeitsentgelt erhielt, die Rückzahlung des Alg ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheides vorgesehen (vgl hierzu BSG-Urteil vom 20. Juni 1978 - 7/12/7 RAr 126/75 -).
  • LSG Niedersachsen, 08.06.1982 - L 7 Ar 217/81
  • LSG Niedersachsen, 04.12.1980 - L 3 Ar 357/80
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